Regest: | Bestallung für den Stadtmedicus Johann Henrich Hellman. Der Rat zu
Duderstadt bekennt, daß er Joannem Henricus Helleman auf ein Jahr als Stadtmedicus angenommen hat, und verspricht, ihm
für Betreuung der Patienten und für die Beaufsichtigung der Apotheke pro salario zu geben: 24 Rthr. an Gelde, 3 Malter
Korn, 4 Malter Hafer und 4 Fuder Holz. Beide Teile können den Vertrag, der in doppelter Ausfertigung aufgerichtet wird, ein
Vierteljahr zuvor kündigen |