Stadtarchiv Duderstadt

 Urkunden Neue Folge (Rep 2) - Nr. 397


  

Abteilung:Urkunden
Bestand:Rep 2
Bezeichnung:Urkunden N.F. - Nr. 397
Bestellnummer:Rep 2 Nr. 397
Ausstellungsdatum:1666.12.03
Überlieferungsform:Original - Pergament
Siegel:Sehr gutes Siegel des Ausstellers mit der Zahl 1666
Regest:Bertram Ludolff von Wintzingeroda als Ältester des Geschlechtes belehnt die Stadt Duderstadt mit der Steingrube zu Wildungen und mit dem Rechte, im Gericht Bodenstein Pflastersteine zu brechen. Treuhänder des Rates sind Anthonius Holtzborn und Hans Hartwig, die sich aber beim Akte der Belehnung durch Bartholt Borchardi vertreten lassen
Zusatz:(vgl. Rechnungsbuch 1667, fol 131r, 132r)
 


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