Regest: | Der Rat zu Duderstadt bestellt Herrn Johann Henrich Helleman, "beider Medicin
Candidatum", wiederum zum Stadtphysicus. Letzterer behält sich vor, daß er auch Patienten außerhalb Duderstadts
besuchen und behandeln darf, während er in Pestzeiten nicht verbunden sein will, "in alle Winkell undt Örter zu gehen".
Zur Bestallung erhält er 40 Rthr., 3 Malter Korn, 4 Malter Hafer, 5 Fuder Holz, freie Behausung und freie
Braugerechtigkeit |