Regest: | Testament des Bürgers Cyriacus Peters. Bestimmungen: 1.) Allgemeines.
2.) Maria Elisabeth, Christoph Görtelers sel. jüngstes Töchterlein, das Peter in seinem Hause aufgezogen hat,
erhält 50 Rth. 3.) Seine Frau Judith bekommt außer ihrem Eingebrachten 50 Rth. im voraus. 4.) Judith hat den
Nießnutz seiner gesamten Hinterlassenschaft. 5.) Nach dem Tode seiner Frau sollen seines verst. Bruders und Schwester Kinder
seinen Nachlaß unter sich teilen, aber nicht nach Häuptern, sondern nach Stämmen, deren es vier sind. Es werden
genannt: Peter, Hilman, Wüstefeld, Grosse, Jahn und Herdtwig. 6.) Wer das Testament anficht, soll seines Anteils verlustig
gehen. 7.) Bitte an den Magistrat, die Durchführung des Testamentes zu sichern. Siegel: Cyriax Peter, Chr. Sothen, Hans
Morick, Herwich Morick und Notar Bichling |
Zusatz: | Notariatsinstrument, verfertigt von dem Notar Henricus Hermannus Bichling -
Zeugen: Christoph Sothen, Hans Morick, Herwich Morick, Herwig Garbode, Hans Meyer, Johann Philipp Eickemeier, Sigmund
Könemund. - Das Testament wurde 1690, Juli 7. von den Ratsmännern Cornelius Böhle und Bertram Klinckhart und dem
Notar Bichling dem Rate übergeben. - Eröffnung 1690, Aug. 18. |