Stadtarchiv Duderstadt | |
Urkunden Neue Folge (Rep 2) - Nr. 25 |
Abteilung: | Urkunden |
Bestand: | Rep 2 |
Bezeichnung: | Urkunden N.F. - Nr. 25 |
Bestellnummer: | Rep 2 Nr. 25 |
Ausstellungsdatum: | 1506.09.29 |
Überlieferungsform: | Original - Pergament |
Siegel: | Gut erhaltenes Siegel |
Regest: | Hans von Grona, Stadthauptmann zu Duderstadt, schließt einen Vertrag mit der Stadt für sich, seine Frau Ilse und seinen Sohn Hans. Er darf in Duderstadt ein Haus, Hof, Scheune und Stätte kaufen. Er verpflichtet sich, auch nach seiner Dienstentlassung zwei reisige Pferde und Diener zu halten, mit denen er der Stadt helfen will. Dafür beansprucht er Schadenersatz, wenn diesen etwas zustößt, jedoch nicht in dem Falle, wenn es sich "um ein gemeines Gerücht" handelt. Obiges Haus und sonstige Güter will er verschossen wie alle anderen Bürger; er darf sie aber nicht an andere vererben. Streitigkeiten mit dem Rate soll der Amtmann zu Rusteberg entscheiden. Streitigkeiten mit den Bürgern unterstehen der städtischen Gerichtsbarkeit |
Abbildung(en): | 25.r 25.v |
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