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Findbuch Tiftlingerode (Rep 51 - Tift): Vorwort |
Die südwestlich von Duderstadt gelegene Ortschaft Tiftlingerode wird erstmals zweifelsfrei in einer am 09.11.1141 in Erfurt ausgestellten Urkunde erwähnt. In dieser Urkunde bestätigt Erzbischof Markolf von Mainz dem Benediktinerkloster Northeim Besitzungen, zu denen auch eine Hufe Landes in "Tedolwingerode" zählte.
Nachweislich von 1432 bis 1816 war die Ortschaft als eines der Ratsdörfer der Stadt Duderstadt juristisch und poltisch untertan. Als selbständige Gemeinde mit einem Bauermeister an der Spitze gehörte Tiftlingerode in der Zeit von 1816 bis 1885 zum Amt Gieboldehausen und von 1885-1972 zum Kreis Duderstadt.
Seit dem 01.01.1973 bildet Tiftlingerode zusammen mit 14 Ortsteilen die neugebildete "Stadt Duderstadt". Die örtlichen Interessen gegenüber der Stadt nimmt seitdem der aus neun Mitgliedern bestehende Ortsrat wahr. An der Spitze des Ortsrates steht der vom Ortsrat gewählte Ortsbürgermeister. Als Verbindungsglied zur Stadtverwaltung existiert außerdem eine Verwaltungsstelle, die von einem oder einer nebenamtlichen Verwaltungsstellenleiter(in) geführt wird.
Literatur: Dieter Wagner: Tiftlingerode - Von der Ersterwähnung bis zur Gegenwart, maschinenschriftliches Manuskript, Duderstadt 1987.
Im Jahre 1996 wurde der Bestand verzeichnet und geordnet. Da Aktentitel durchgehend fehlten, mußten diese gebildet werden. Die Klassifizierung erfolgte nach dem Aktenplan für die Landgemeinden Niedersachsens von 1955.
Alle Arbeiten bis zur Erstellung des Findbuches wurden unter Verwendung des Archivverzeichnungsprogramms "Sachav" von Archivinspektor Dieter Wagner durchgeführt.
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