Regest: | Die Kirchspieldörfer haben über die dem Rate zu Duderstadt zu
leistenden Spanndienste einen Prozeß angestrengt, in dem da Amt Gieboldehausen am 2. XII. 1741 entschieden hat, daß die
Bewohner der 5 Kirchspieldörfer die in dem am 5. Mai und 12. Juli 1685 geschlossenen Vergleiche festgesetzten Spanndienste
leisten müßten. Die Gemeinde Germershausen beabsichtigt nicht, den Prozeß weiter fortzusetzen und will sich daher
mit dem Rat vergleichen. Der damit beauftragte Notar Johann Heinrich Gebhard hat die (namentlich angeführten) Mitglieder der
Gemeinde Germershausen und von Seiten des Rates als Bevollmächtigte die Herren Franz Ignaz Rhin und Henrich Andres Hesse im
Hause des Dorfschulzen Valentin Rittstieg versammelt und führt den in der Urkunde näher ausgeführten Vergleich
herbei |