Regest: | Hannß Philip von Uslar, Licent-Commissarius und LandschaftsDeputatus,
belehnt als Senior des Geschlechtes mit Genehmigung der mit Namen aufgeführten Vettern nach Absterben des Herrn Obristleutnant
Heinrich und Obristen Hans Heymard von Uslar sowie nach Absterben des Kurmainz. Regierungsrates Herrn Christoph Rudolff Theodor von
Steinmetz den Herrn Georg Theodor von Steinmetz und dessen Leibeserben mit Herwigshausen, sonst. . . . . hausen genannt, samt der
Wüstung auf der Garthe und den Zehnten daselbst, desgl. mit dem freien Sternhof und dazugehörenden Stallstücken in
Wullbrandshausen, so die Schrader und Heisen gehabt, wie auch mit der Sternzinse daselbst und zu Seeburg, Bernshausen, Creibeck,
Rolffshausen und Obernfeld, welche die Reiholter gehabt, sowie mit einem Hofe zu Wulbrandshausen, den die Lehne gehabt. Der
Belehnte wird befugt, abhanden gekommene Lehnstücke aufzusuchen und mit Hilfe der Herren von Uslar, doch auf seine Kosten
wieder zu gewinnen. Es folgt die Festsetzung der Lehngelder und Sporteln |