Regest: | Friederich Wilhelm I. ernennt den Grafen von Stein zum Vicepräsidenten
der Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften. Freiderich Wilhelm, König von Preußen etc. bestellt den Grafen von Stein "in
Ansehung deselben weit und breit erschollenen Gelehrsamkeit und Meriten" zum Vizepräsidenten der Kgl. Sozietät der
Wissenschaften. Der Ernannte ist von der Verpflichtung der übrigen Mitglieder, alljährlich ein "Specimen Eruditionis"
herauszugeben, befreit, soll aber dafür dem Kalenderwesen die größte Sorgfalt widmen. Ferner hat er die Aufgabe,
die "Nachtmähren, Bergmänlein, Drachenkinder, Irrwischen, Kulkröpfen, Windmenschen und andere dergleichen
Satans-Geschöpfe" zu vernichten; für die Lieferung eines jeden Exemplares solcher "Unthiere" tot oder lebendig,
erhält er 6 Rthlr. ausgezahlt. Schließlich soll Graf von Stein "mittels der Wünschelruthe, durch Seegensprechen,
Alrunicken oder auf andere Arth" verborgene Schätze aufspüren, wofür er den vierten Teil als Belohnung
erhält |