Regest: | Der Schultheiß zu Nesselröden, Johannes Sänger, der
befürchten muß, daß nach dem Absterben seines Bruders Lucas und dessen einzigen Söhnleins seine
halbbürtigen Brüder das in Nesselröden zwischen der Pfarre und dem Gute David Helmolds gelegene Wintzingeröder
Lehn- u. Erbzinshaus, in dem Lucas wohnte, in Besitz nehmen, kommt dem zuvor und ergreift durch den Notar Henricus Bernardus
Friedberg die "würckliche possession". Dem Ausschneiden eines Spanes aus der Tür, dem Ausheben eines Rasenstückes
und Abbrechen eines Baumzweiges durch den Notar wohnen als Zeugen bei: Nicolaus Bömicke und Christoph Kicking, beide aus
Nesselröden |