Regest: | Erbbestandsbrief über das Gut zu Werxhausen. Der Kaiserl. Hofcourier
Johann Henrich Dreyling hat 1707 das Gut Werxhausen in Erbpacht genommen und als Abstand 2320 Taler zu geben versprochen bei einer
Anzahlung von 1200 Talern. Unter dem Vorwande, daß seine Erwartungen nicht erfüllt seien, will er zurücktreten. Das
Kurf. Vicedom-Amt anerkennt die Berechtigung der Forderung Dreylings. Es kommt zu einem neuen Vertrage, in dem der Rat dem Dreyling
das Gut bis zur dritten Generation inclusive verpachtet. Die Ländereien und die Abgaben des Gutes werden im einzelnen
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