Regest: | Der Duderstädter Notar Henricus Hermannus Bichling bezeugt, daß H.
Kommissarius Herwig Böning das zu Westerode zwischen der Pfarrstätte und relicta Herwig Hennekens wüster
Baustätte gelegene und anno 1682 von Hans Nünemanns Erben für 110 Rthlr. erkaufte Haus, dessen Baustätte ehedem
als dritter Teil des großen Pfarrgutes von dem Kommissar Andreas Burchard an Hans Nünemenn verkauft worden war, um mit
dem Pfandschilling 2 verpfändete Pfarrwiesen einzulösen, samt Scheune, Ställen und einem an Balzer Nünemann
gelegenen Platz Garten dem ehr- und arbeitsamen Claus Klingebiel aus Bösekendorf für 125 Rthlr. verkauft habe unter der
Bedingung, daß Käufer dem Verkäufer jährlich einen Tag Dienst leisten solle und daß bei einem
späteren Weiterverkaufe des Grundstücks dem Duderstädter Kommissariat das Recht der Nähergeltung
zustünde |