Regest: | Bürgermeister und Rat der Stadt Duderstadt, dann die Kämmerer Jacob
Morick und Henricus Sothen, sowie die Viermänner Philip Lembken, Jobst Henrich Breitenbach, Stephan Hellman und Martinus
Köhler bekennen, daß der Bürgermeister Johan Barkefelt der Stadt auf ihre Bitten "zu abführung einiger
ohnumgänglichen außgaben bey ietziger leider betrübten zeiten der pestilentzialischen Seuche absonderlich aber zu
befriedigung der pest-balbier, Todtenträger, alimentation der armen krancken undt andere nohtwendikeit" 100 Rthr. geleihen
habe, die alljährlich zu Michaelis mit 5 Rthr. zu verzinsen sind |
Zusatz: | Die Obligation ist als Beleg Nr. 218 in KAB 1747, Teil I eingeheftet -
Spätere Zusätze: Am 22. Dezember 1747 bescheinigen F. Wehren, daß er ad mandatum matris drei Viertel, also 75
Rthr., und relicta Johann Tobias Ritter daß sie ein Viertel also 25 Rthr. dieser Obligation durch den Viermann Johann Henrich
Gebhardt erhalten haben - Rückvermerk: Obligatio E. E. Raths hierselbst pro H. Johan Barkefeldt über 100 Rthr., so
hiesiger Cämmerey vorgesetzt |