Regest: | Die Kurmainzische Regierung zu Heiligenstadt gebietet unter Berufung auf das
Kaiserliche Edikt betr. das Verbot, französische Waren einzuführen, auf die zur bevorstehenden Frankfurter und Leipziger
Messe ziehenden Warensendungen zu achten, die Ballen zu visitieren und die darin etwa befundenen französischen Manufakturen zu
konfiszieren |