Regest: | Die Herren von Westernhagen (der Linien Berlingerode und Teistungen) bekunden
in einem Revers, daß der durch das Gebiet der Stadt Duderstadt erfolgte Transport eines Delinquenten kein Eintrag (Praejudiz)
der Duderstädter peinlichen Gerichtshoheit sei und erbieten sich bei ähnlicher Begebenheit zu der gleichen nachbarlichen
Handreichung; würde der Verhaftete wider Verhoffen auf freien Fuß gesetzt werden, so sollen Rat, Bürgerschaft und
Untertanen in der üblichen Urfehde inbegriffen sein. Es handelt sich um die Wiederinhaftierung eines notorischen Diebes, Hans
Heinrich Brand aus Wachenhausen, der aus seinen Gefängnis zu Teistungen "arglistiglich" entkommen war, aber auf
Gieboldehäuser Amtsgebiet wieder ergriffen werden konnte |
Zusatz: | Dazu 7 Anlagen: 1.) Schreiben sämtlicher von Westernhagen dd.
Bleckenrode, 23. März, in dem sie Duderstadt um nachbarliche Assistenz in die ser Angelegenheit bitten - 2.) Recepisse der
Ratschreiberei zu Duderstadt dd. März 23. - 3.) In einem Schreiben dd. März 24. erklärt sich Duderstadt bereit,
gegen Ausstellung der üblichen Reversalien den Delinquenten auf der Grenze zwischen dem Immingerödischen Gehölze und
Teistungischen Felde an dem Köterberge den Herrn v. Westernhagen zu übergeben - 4.) Schreiben dd. Berlingerode 25.
März: Der Westernhagensche Gerichtsschreiber Salomon Plathner teilt mit, daß der Gieboldehäuser Amtsvogt den
Arrestanten schon am nächsten Tage, Dienstag d. 26. März, an der Grenze abliefern wolle, und gibt der Hoffnung Ausdruck,
der Duderstädter Rat werde den Delinquenten am gleichen Tage seinen Herrn bei Immingerode am Köterholz, wo vor etzlichen
Jahren eine Adlige Leiche ausgefolgt worden sei, überantworten. - Außen Siegel des Sal. Plathner 5.) Kopie einer Urkunde
dd. Duderstadt, März 26.: Der Rat zu Duderstadt bekundet, daß er auf Wunsch des Amtmannes von Gieboldehausen einen
Revers des Inhaltes ausgestellt habe, daß diese remissio nicht als Beeinträchtigung der landesfürstlichen Hoheit
und Gerechtsahme ausgedeutete werden solle. - 6.) Recepisse der Westernhagenschen Gerichtsschreiberei dd. Bleckenrode, März
25. - 7.) Brief dd. Bleckenrode, März 26.: Die Herrn von Westernhagen danken Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu
Duderstadt für die willführige Resolution und überschicken die von Duderstadt verlangten Reversales |