Stadtarchiv Duderstadt

 Urkunden Neue Folge (Rep 2) - Nr. 401


  

Abteilung:Urkunden
Bestand:Rep 2
Bezeichnung:Urkunden N.F. - Nr. 401
Bestellnummer:Rep 2 Nr. 401
Ausstellungsdatum:1669.05.12/22
Überlieferungsform:Original - Papier
Regest:Frau Eva, weiland Henrich Rihns nachgelassene Witwe, hat ihren Sohn Andreas Rihn bei den derzeitigen Gildemeistern Rudolph Holle und Valentin Pape in die Sattler- und Kürschnergilde eingekauft mit einer Summe von 28 Mark Duderstädt. Währung und mit einer "ohnsträflichen Meistermahlzeit". Da die Intercedentin zur Zeit weder das Kaufgeld noch die Mahlzeit abtragen kann, verspricht sie, beides zu Michaelis den jeweiligen Gildemeistern in üblicher Weise zu verzinsen, und verschreibt der Gilde ihren vor dem Steintor nächst der alten zerfallenen Kirche ad Spiritum Sanctum gelegenen Garten (Flurnachbarn: Dieterich Meyer und Andreas Fischer) als Hypothek unter Vorbehalt einer vierteljährlichen Loskündigung. Als Zeugen diese Notariatsaktes fungieren die beiden Bürger Moritz Fulda und der Bäcker Andreas Rudolph
Zusatz:Notariatsintrument - Notar Gregorius Rudolphi unterschreibt - In spatio bescheinigt derselbe Notar dd. 16. Hans Valtin Gräfe die Hälfte dieser Kaufgelder, also 14 Mark, sowie 2 gg für Zinsen bezahlt hat, während die andere Hälfte auf Henrich Barthold Rihn residuiert - In dorso: Intercessio seu obligatio Relictae Henrich Rihns über 28 Mark Capital und eine Mahlzeitt haltend pro die Kürßner und Sattlergilde hierselbsten
 


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