Stadtarchiv Duderstadt

 Urkunden Neue Folge (Rep 2) - Nr. 384


  

Abteilung:Urkunden
Bestand:Rep 2
Bezeichnung:Urkunden N.F. - Nr. 384
Bestellnummer:Rep 2 Nr. 384
Ausstellungsdatum:1661.07.21
Ausstellungsort:Duderstadt
Überlieferungsform:Original - Papier
Siegel:Stadtsekret
Regest:Meierbrief über die Ziegelmühle: Der Rat zu Duderstadt verpachtet die der Stadt gehörende, vor dem Steintor innerhalb des Walles gelegene Mahlmühle, die Ziegelmühle genannt, dem Bürger Henrich Rein (Rhin) von Martini 1661 an auf 6 Jahre. Der Pächter verpflichtet sich, jährlich 35 Malter Roggen und 8 Rthr. an barem Gelde zu entrichten, sowie die auf der Mühle haftenden Fruchtzinsen, worüber ihm ein Sonderverzeichnis zugestellt wurde, abzutragen. Er hat Mühle, Gezeug und Gebäude in Bau und Besserung zu halten und das Inventar laut eines jetzt aufgestellten Verzeichnisses im selben Zustand wieder abzuliefern. Reparaturen und Bauten, wobei ihm die beiden andern Stadtmüller helfen müssen, soll er auf eigene Kosten ausführen, und Schäden an Wassergang und Gräben zeitig dem Rate melden; letzterer kommt aber für durch Nachlässigkeit des Pächters entstandene Schäden nicht auf. Die mit der Mühle verbundene Lohmühle soll Rein auf seine eigen Kosten halten und von Ihren Einkünften jährlich der Stadt 6 Mark zahlen. Für das Schleifen und Rücken der Braupfannen bekommt er für jeden Fall 1/2 Kopfstück von der Kämmerei. Beide Vertragspartner, die je einen gleichlautenden Meierkontrakt in Händen haben, können 1/4 Jahr vor Ablauf der Pachtzeit kündigen
Zusatz:Notizen des Stadtschreibers Gregorius Bichlinck am Ende der Urkunde: Vorliegender Meierbrief wird der Witwe Henrich Reins sowohl 1667 (Juni 15.) als auch 1673 (Juli 13.) auf ihr Anhalten auf je 6 Jahre erneuert
 


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