Regest: | Meierbrief über die Ziegelmühle: Der Rat zu Duderstadt verpachtet
die der Stadt gehörende, vor dem Steintor innerhalb des Walles gelegene Mahlmühle, die Ziegelmühle genannt, dem
Bürger Henrich Rein (Rhin) von Martini 1661 an auf 6 Jahre. Der Pächter verpflichtet sich, jährlich 35 Malter Roggen
und 8 Rthr. an barem Gelde zu entrichten, sowie die auf der Mühle haftenden Fruchtzinsen, worüber ihm ein
Sonderverzeichnis zugestellt wurde, abzutragen. Er hat Mühle, Gezeug und Gebäude in Bau und Besserung zu halten und das
Inventar laut eines jetzt aufgestellten Verzeichnisses im selben Zustand wieder abzuliefern. Reparaturen und Bauten, wobei ihm die
beiden andern Stadtmüller helfen müssen, soll er auf eigene Kosten ausführen, und Schäden an Wassergang und
Gräben zeitig dem Rate melden; letzterer kommt aber für durch Nachlässigkeit des Pächters entstandene
Schäden nicht auf. Die mit der Mühle verbundene Lohmühle soll Rein auf seine eigen Kosten halten und von Ihren
Einkünften jährlich der Stadt 6 Mark zahlen. Für das Schleifen und Rücken der Braupfannen bekommt er für
jeden Fall 1/2 Kopfstück von der Kämmerei. Beide Vertragspartner, die je einen gleichlautenden Meierkontrakt in
Händen haben, können 1/4 Jahr vor Ablauf der Pachtzeit kündigen |