Regest: | Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Duderstadt bekunden,
daß vor ihnen ein Vertrag geschlossen wurde, der die langjährigen Streitigkeiten wegen einer Vormundschaftsrechnung
zwischen der klagenden Partei, den Erben des verstorbenen Groß-Andres alias Koch, nämlich den Brüdern Hanß
und Georg Groß-Andres alias Koch, sowie Matthiaß Moldenhawer für seine Frau Mechtelde einerseits und den
beklagten, Jacob Morick d. Älteren, Jeorge Rumper und Cordt Stieges als gewesenen Vormündern der Kinder des großen
Andreß andrerseits, durch einen Vergleich beendet. Die genannten Vormünder - für den unterdessen verstorbenen Cordt
Stieg treten dessen Erben Andres Maul und Thomas Ganderßheim ein - erklären sich bereit, gutwillig der Gegenpartei 24
1/2 Taler zu zahlen, und zwar zahlt Jacob Morick von dieser Summe 20 Taler, Jeorge Rumper und Cordt Stieges Erben 5 Taler; damit
sind sie zugleich der Administration und der Vormundschaft enthoben |